Was für Badefreunde und Tierliebhaber
Wie unterschiedlich Schuldzuweisungen bei scheinbar eindeutigen Nachrichten sein können, zeigt folgendes Beispiel:
Im Standard ist heute diese kurze Meldung in der “Länderchronik” vermerkt:
Hund im Auto gelassen: Tier starb
Eisenstadt – Ein 38-jähriger Wiener hat am Donnerstag bei der Seebadanlage in Neusiedl am See seinen Hund stundenlang im Auto sitzen gelassen. Bei einer Außentemperatur von knapp 30 Grad heizte sich der Innenraum so stark auf, dass das Tier starb. Der Mann wurde wegen Verdachts der Tierquälerei angezeigt. (APA)
Die gleiche Nachricht sieht in der heutigen “Österreich” so aus:

Ausriss: “Österreich”
Nun sind Zeitungsberichte meist so aufgebaut, dass die wichtigsten Informationen zuerst stehen, um Artikel hinten kürzen zu können, wenn sie zu lang sind.
Am Anfang des Artikels heißt es deshalb im “Österreich”-Artikel:
Ein 3-jähriger brauner Pekinese musst im Auto qualvoll verenden, weil ihn die Familie nicht mit ins Strandbad Neusiedl am See nehmen durfte.
Und erst am Ende, und mit nur einem Satz weist “Österreich” darauf hin:
Der Wiener, der angab, immer wieder nach dem Hund gesehen zu haben, wurde wegen Tierquälerei angezeigt.
[Hervorhebung von uns]
Und selbst hier gelingt es “Österreich” die Schuldzuweisung abzuschwächen, wie unsere Hervorhebung zeigt.
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