Meta: Kanzlertochter im Visier ÖSTERREICHs

Vorgestern brachte ÖSTERREICH als Thema des Tages eine Geschichte über Selina, die Tocher des noch amtierenden Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer. Inhalt war deren angeblicher Rauswurf aus ihrer Schule. Gestern gab es dann schon eine weiterführende Geschichte, in der sich ÖSTERREICH Gedanken um den weiteren beruflichen Werdegang der Kanzlertochter machte.

Wie aber nun aus der PRESSE zu erfahren ist, handelt es sich bei der Geschichte über den angeblichen Rauswurf schlicht um eine Falschmeldung. Die von ÖSTERREICH aufgestellten Behauptungen, Selina müsste zum wiederholten Mal eine Klasse wiederholen, hätte außerdem Ratten in die Schule mitgebracht, sind laut Direktor der Schule unwahr.

Abgesehen von diesen falschen Behauptungen, gäbe es aber auch keine Legitimation für jedwede Berichterstattung über das Privatleben Selinas. Dazu aus dem Artikel der PRESSE:

Einen Presserat, der solche „Berichterstattung“ kritisieren müsste, gibt es nicht mehr. Stellt sich trotzdem die Frage: Sind Politikerkinder Personen öffentlichen Interesses? „Nein“, sagt Medienanwalt Michael Pilz klar. „Das ist eine Sauerei. Es gibt kein öffentliches Interesse daran. Das hat mit der beruflichen Tätigkeit ihres Vaters nichts zu tun. Die Bildnisveröffentlichung dient in diesem Fall offenbar auch nur der Verstärkung einer noch dazu unrichtigen Berichterstattung.“ Das betrifft also auch ihre schulische Laufbahn? „Ob sie hinausgeworfen wurde oder nicht – das betrifft den höchstpersönlichen Lebensbereich. In ihrem Fall besonders, geprägt von all der Vorberichterstattung. Das ist kreditschädigend und ehrenrührig.“

(Hervorhebung von uns)

Laut der Mutter wurden juristische Schritte bereits eingeleitet, maximale Strafzahlung im Falle eines Schuldspruches wären 20,000 Euro. Dass sich ÖSTERREICH davon wahrscheinlich nicht beeindrucken lässt, zeigt schon die Tatsache, dass Wolfgang Fellner für manche Geschichten schon mal 15,000 Euro veranschlagt.

(Mit Dank an Robert für den Hinweis!)

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